Gleichstellungsbeauftragte

Nachdem zum 01.01.2011 das neue Gleichberechtigungsgesetz in Niedersachsen in Kraft getreten ist, hat gem. § 19 Abs. 1 NGG jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Vertreterin zu bestellen.

Frau Judith Köpke ist als Gleichstellungsbeauftragte und Frau Sandra Deutschbein als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte an der BBS1 JOBELMANN-SCHULE Stade für Sie tätig.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten nach § 20:

  • Sie fördert und überwacht den Vollzug des NGG und des AGG
  • Sie ist an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können
  • Sie kann sich zu fachlichen Fragen äußern
  • Sie kann Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit vorschlagen

Beteiligung an Maßnahmen nach § 20:

  • Arbeitszeitregelungen
  • Organisatorische und individuelle Regelungen zur Teilzeit
  • Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen
  • Zulassung zum Aufstieg und Entscheidung über Teilnahme an Qualifizierung
  • Versetzungen und Abordnungen über 3 Monate, Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen
  • Besetzung von Gremien und Entsendung von Beschäftigten
  • Maßnahmen der Verwaltungsreform mit Auswirkung auf Arbeitszeit/-bedingungen
  • Auswahlentscheidungen bei Personalabbau
  • Erstellung des Gleichstellungsplanes

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie

  • Einsicht in die erforderlichen Unterlagen
  • die Möglichkeit, an Vorstellungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen
  • ein Vorschlagsrecht
  • ruft sie mindestens einmal jährlich eine Frauenversammlung ein

So erreichen Sie uns:

jkoepke@jobelmannschule.de

sdeutschbein@jobelmannschule.de