Metallbauer/Metallbauerin

Metallbauer/ Metallbauerinnen arbeiten in der Herstellung, Instandhaltung und
Montage von Metall- und Stahlbaukonstruktionen, metallgestalterischen Gegenständen
und der Restaurierung von Schmiedeerzeugnissen, von Fahrzeugbaukonstruktionen
und Umbauten sowie in der Montage, in Betriebnahme, Fehlersuche und
Instandhaltung von steuerungstechnischen Systemen.

Ausbildungsziel

Mit Abschluss der Ausbildung erwirbt man einen Gesellenbrief, mit dem man als Geselle in Handwerksbetrieben des Metallbaus oder in Betrieben, die sich auf die Verarbeitung von Metall im Aus­- oder Hochbau spezialisiert haben, arbeiten kann.

Aufnahmevoraussetzungen

Für die Berufsausbildung zum/zur Metallbauer/-in ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Fachbetrieb erforderlich. Dafür gibt es grundsätzlich keine Eingangsvoraussetzungen, meist erwarten die Ausbildungsbetriebe allerdings einen Haupt- oder Realschulabschluss.

Dauer und Gliederung der Ausbildung

Die Berufsausbildung zum Metallbauer/-in findet in dualer Form im Ausbildungsbetrieb (praktische Ausbildung) und in der Berufsschule (theoretische Ausbildung) statt und dauert in der Regel 3,5 Jahre.

Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung in einer der folgenden Fachrichtungen:

  • Konstruktionstechnik
  • Metallgestaltung
  • Nutzfahrzeugbau

Überbetriebliche Maßnahmen (Lehrgänge) ergänzen die abwechslungsreiche Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kürzere Ausbildungszeiten möglich. Die JOBELMANN-SCHULE beschult die Metallbauer/-in des Landkreises Stade. In der Regel wird pro Jahrgangsstufe eine Klasse gebildet.

Abschlussprüfung

Die gestreckte Gesellenprüfung gliedert sich ein zwei Teile: Teil 1 (30% der Gesamtnote) erfolgt vor Beendigung des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 (70% der Gesamtnote) wird zum Ende der Ausbildung absolviert. Beide Prüfungen haben einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Abschluss

Nach bestandener Prüfung werden der Gesellenbrief und das Berufsschulzeugnis überreicht, welches bei entsprechendem Notendurchschnitt den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, unter Umständen sogar den Erweiterten Sekundarabschluss I beinhaltet.

Die bestandene Gesellenprüfung berechtigt zum Besuch einer Meisterschule.

Bewerbung / Anmeldung

Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages besteht Schulpflicht, die Aufnahme in die Berufsschule ist damit sichergestellt.

Zur besseren Planung erwarten wir trotzdem Ihre Anmeldung, die Sie oder der Betrieb durchführen kann (über Schüler-Online).

Ansprechpartner

Cord Waller

Email: cwaller@jobelmannschule.de

 

Kathrin Fritzsche

Email: kfritzsche@jobelmannschule.de

 

Täve Wiemann

Email: twiemann@jobelmannschule.de

Weitere Informationen